Neue Regelung für Ihr Impressum


Als Website-Betreiber kennen Sie vermutlich die Pflichtangaben nach § 5 TMG (Telemediengesetz), die essenziell für Ihr rechtssicheres Impressum sind. Dieses Gesetz wurde inzwischen durch das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ersetzt.

Wir informieren Sie über diese Änderung, weil Sie als Website-Betreiber auch grundsätzlich verantwortlich für die Inhalte Ihrer Website sind.

Der Bundesrat billigte das Gesetz am 26. April 2024. Die Bundesregierung hat darüber einen Artikel verfasst, den Sie bei Bedarf hier nachlesen können:
Artikel der Bundesregierung nachlesen.

Was heißt das nun für Sie?

Sollte im Impressum Ihrer Website, Ihres Newsletters oder Ihres Social Media Accounts das o.g. Telemediengesetz zitiert sein, ist diese Angabe somit fehlerhaft. An Stelle des Zitats „Pflichtangaben nach § 5 TMG“ sollte stattdessen in Ihrem Impressum stehen „Pflichtangaben nach § 5 DDG“.

Ob es infolgedessen zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnvereine kommt, ob begründet oder unbegründet, kann zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Wir raten in solchen Fällen, die Angaben gesetzeskonform zu gestalten.

Sie benötigen Hilfe? – Wir helfen gern!

Sollten Sie bei der Anpassung Ihres Impressums Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie selbstverständlich. Gern übernehmen wir die notwendigen Änderungen für Sie.

Ihr Team von 361gradmedien

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Dieser Artikel wurde verfasst von Thorsten Kramer

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